Regelmäßige, professionelle Beratung ist wichtig, um die bestmögliche Versorgung pflegebedürftiger Personen im häuslichen Umfeld zu ermöglichen.
Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung, beraten wir Sie und Ihre Familie daher gerne kompetent, individuell und einfühlsam zu allen Themen rund um das Thema „Pflege“.
Unser Fokus liegt auf individueller Beratung, abgestimmt auf Ihre Situation, daher finden unsere Beratungsgespräche in der Regel bei Ihnen zu Hause statt.
Haben Sie oder Ihre Angehörigen einen Pflegegrad?
Wenn Sie Pflegegeld nach § 37 SGB XI beziehen, müssen Sie gemäß § 37 Absatz 3 Satz 1 SGB XI regelmäßige Beratungsbesuche in Anspruch nehmen.
Damit Sie Ihr Pflegegeld erhalten, ist es vorgeschrieben, dass sie bei…
… Pflegegrad 2 und 3 einen Beratungsbesuch alle 6 Monate…
… Pflegegrad 4 und 5 einen Beratungsbesuch alle 3 Monate…
… in Anspruch nehmen.
Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 können ebenfalls alle 6 Monate Beratung in Anspruch nehmen, müssen dies aber nicht.
Das Ziel der Pflegeberatung ist die Sicherung und Verbesserung der Versorgung der pflegebedürftigen Person.
Die Kosten für die Beratung werden von Ihrer Pflegekasse übernommen.
